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AZ-Landesgruppe Baden-Württemberg

Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) e.V.

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Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) e.V.
Aktuelle Probleme der Vogelhalter – Ein Versuch der Aufklärung

Allgemeine Informationen
Die AZ – Landesgruppe Baden-Württemberg ist eine von 14 Landesgruppen der AZ. 1971 wurde die Landesgruppe gegründet und führte 1971 ihre erste Landesschau in Karlsruhe durch. Der erste Landesgruppensprecher  war Siegfried Bischoff. Er hatte das Amt von 1971 bis 1973 inne. Danach folgten Franz Häring (1974-1977), Georg Wieser (1978-1979), Erhard Poppe (1980-1999), Karl Ritzmann (2000-2003), Axel Alt (2004-2018) und seit Oktober 2018 Dr. Daniel Gruseck. Derzeit sind der Landesgruppe 58 Ortsgruppen angeschlossen.

Wer oder was ist die AZ e.V. ?
Die Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) e.V. ist ein als gemeinnützig eingetragener Verein. Sie wurde im Jahre 1920 gegründet und kann somit auf eine lange Tradition und einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Die AZ hat über 20.000 Mitglieder im In- und Ausland und ist die größte Vereinigung dieser Art in Deutschland und eine der größten in der Welt.
Sie besteht ausschließlich aus Einzelmitgliedern. Diese haben sich zu einem großen Teil in über 450 Ortsgruppen – über die Bundesrepublik Deutschland verteilt – zusammengeschlossen. Darüber hinaus gibt es auch noch 14 AZ-Landesgruppen.

Es sind dies:

  • AZ-DWV Deutscher Wellensittichzüchter-Verein
  • AZ-AGZ Arbeitsgemeinschaft der Züchter von Großsittich- und Papageienarten
  • AZ-AEZ Arbeitsgemeinschaft der Liebhaber exotischer Körner- und Weichfresser
  • AZ-AFZ Arbeitsgemeinschaft für Farben- und Gestaltskanarien
  • AZ-AEV Arbeitsgemeinschaft für Europäische Vögel und Cardueliden

Mitgliedschaft und Beitrag
Der AZ-Jahresbeitrag beträgt derzeit 42,00 EURO (61,00 Euro für eine Auslandsmitgliedschaft).
Er beinhaltet eine monatliche Vereinszeitschrift – die AZ-Vogelinfo (AZV).
Für alle Vogelarten bietet die AZ ihren Mitgliedern geschlossene Fußringe an, die für jedes Mitglied mit einer eigenen Mitgliedsnummer versehen werden. Außerdem wird auf dem Ring das Zuchtjahr und eine laufende Ring-Nummer vermerkt. Diese, aus Aluminium, Edelstahl oder Kunststoff, in hoher Qualität gefertigten Ringe sind Beweis der Selbstzucht und gelten für alle Papageienvögel als amtlich anerkannt.
Jedes AZ-Mitglied hat natürlich die Möglichkeit, sich einer der vielen AZ-Ortsgruppen anzuschließen sowie auf den jeweiligen Orts-, Landes-, Bundes- oder Europaschauen seine nachgezüchteten Vögel auszustellen. Bei diesen Schauen werden die Vögel nach einem von der AZ erstellten Standard – welcher unwesentlich von den Standards der anderen auf der Welt führenden Vereine / Verbände abweicht – bewertet.
Die Bewertung auf diesen Schauen erfolgt durch AZ-geprüfte Zuchtrichter bzw. auch durch von der AZ anerkannte Zuchtrichter aus der ganzen Welt. Die AZ-Zuchtrichter nehmen jährlich einmal an einer Schulungstagung teil.

Für die Leitung der einzelnen Arbeitsgemeinschaften stehen je ein Obmann sowie zwei Stellvertreter – welche Mitglieder des AZ-Vorstandes sind – zur Verfügung. Auf Landesebene werden die einzelnen Arbeitsgemeinschaften von durch die Mitglieder der Landesgruppe gewählten Delegierten vertreten.
Der Obmann und seine Stellvertreter sowie die Gremiumsdelegierten der einzelnen Landesgruppen sind gerne bereit, Fachfragen aller Art zu beantworten. Innerhalb der einzelnen Arbeitsgemeinschaften gibt es spezielle Interessengemeinschaften, deren Aufgabe darin besteht, die Zucht bestimmter Vogelarten/Zuchtformen zu fördern.

Arterhaltung durch Zucht
War die Haltung und Zucht von Tieren, speziell Vögeln früher in erster Linie Selbstzweck zur eigenen Erbauung, so tritt mit zunehmender Umweltzerstörung der Aspekt „Arterhaltung durch Zucht“ bei den nicht domestizierten Vögeln immer mehr in den Vordergrund. Hierzu tragen die Mitglieder der Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) e.V. auf zweierlei Weise bei. Zum einen decken sie den nicht zu bestreitenden Bedarf an Wildvogelarten durch Nachzuchten und zum anderen beteiligen sich immer mehr auch an sog. Erhaltungszuchtprogrammen für besonders bedrohte Vogelarten. Hierbei unterstützen wir die europäischen Zoologischen Gärten bei ihrer Arbeit in den sog. Europäischen Erhaltungszuchtprogrammen (EEP).

Ziele der AZ
Der Vereinszweck ist nach unserer Satzung im Wesentlichen:
die Pflege und Förderung der fachkundigen Vogelhaltung und Vogelzucht
Bekämpfung unlauterer Machenschaften in der Vogelliebhaberei und im Vogelhandel
Kontakt und Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen, die sich mit Ornithologie beschäftigen bzw. Forschungsprojekte durchführen
Arterhaltung durch Zucht. Erstellen von Zuchtprogrammen für bestimmte Arten mit dem Ziel gefährdete Vogelarten zu erhalten.

Die AZ-Geschäftsstelle
Die AZ unterhält eine hauptamtliche Geschäftsstelle, die für alle Bereiche der Verwaltung – zum Beispiel Mitgliederbewegung, Jahresbeitrag, Ringbestellung, Verkauf von AZ-Artikeln und Büchern von AZ-Autoren etc. – zuständig ist.

Die AZ-Geschäftsstelle ist erreichbar unter der

  • Telefonnummer: 0375 – 5 67-4 98 00
  • Faxnummer: 0375 – 5 67-4 98 01
  • E-Mail: geschaeftsstelle@azvogelzucht.de

Die Geschäftszeiten sind

  • Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13.00 bis 17.00 Uhr.

Die Postanschrift lautet:

  • AZ-Geschäftsstelle
  • Marienthaler Straße 132
  • D-08060 Zwickau

AZ-Generalsekretär Michael Schädlich